Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Haben Sie an einer andere Hochschule oder in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht, die mit einzelnen Leistungen im Bachelor/Master Lebensmittelchemie vergleichbar sind, besteht ggf. die Möglichkeit der Anerkennung. Dies ist auch bezüglich einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester von Bedeutung. Bitte beachten Sie hierzu unseren
Leitfaden. Für die formale Anerkennung benutzen Sie bitte folgendes
Formular. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Hofsäß.
Ansprechpartner*innen im Studiengang
Auslandsemester/Auslandspraktikum
Sie interessieren sich für ein Auslandsemester oder Auslandspraktikum? Hier gibt es viele Möglichkeiten! Das International Students Office (IStO) bietet hier umfangreiche Informationen und hilft auch beratend weiter:
Infos für Studierenden Outgoing
Erasmus
Es bestehen Kooperationen der Fakultät mit verschiedenen europäischen Universitäten im Rahmen des Erasmus-Programms. Infos dazu sowie zum Bewerbungsprozess finden Sie
hier.
Bewerbungsfrist: 31.01. für das folgende Wintersemester und darauffolgende Sommersemester.
Voraussetzung (u.a.): mind. 2 Studiensemester im Bachelor abgeschlossen zum Bewerbungszeitpunkt (d.h. ab dem 5. oder 6. Semester im Ausland studieren, im Master ab dem 1. Semester möglich).
Warum ins Ausland gehen? Studierende berichten: in diesem
VIDEO erfahren Sie mehr!
Zudem gibt es auch Kontakte zu verschiedenen Arbeitsgruppen im Ausland. Gerne können Sie sich diesbezüglich direkt an Herrn Prof. Bunzel und Frau Prof. Hartwig wenden.
Beratung
Bei Fragen rund ums Studium finden Sie hier die richtigen Ansprechpersonen:
Beratung
Exmatrikulation
Informationen und Dokumente zur Exmatrikulation finden Sie
hier.
Mastervorzugsleistungen
Prüfungsausschuss Lebensmittelchemie B.Sc./M.Sc.
Rückmeldung
Informationen zur Rückmeldung finden Sie
hier.
Team Studiengang Lebensmittelchemie
Ansprechpartner*innen im Studienganglebensmittelchemie finden Sie
hier
Urlaubssemester bei freiwilligem Praktikum
Bei einem freiwilligen Praktikum kann ggf. ein Urlaubssemester beantragt werden. Hier in Kürze die wichtigsten Punkte:
-
Das Praktikum muss dem Studienziel dienen.
-
Die Dauer des Praktikums muss mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfassen.
-
Während des Urlaubssemesters können zwar Prüfungen, aber keine Studienleistungen erbracht werden, eine Teilnahme am regulären Studienbetrieb (Praktika, Vorlesungen etc) ist nicht möglich. Auch kann eine Abschlussarbeit nicht im Urlaubssemester begonnen werden.
Für die Beantragung des Urlaubssemesters benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
Antragsformular (s.u.)
-
Praktikantenvertrag
-
Tätigkeitsbeschreibung
Ausführliche Informationen und Formulare zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie auf folgenden
Informationsseiten. Wenn Sie ein Urlaubssemester planen, wenden Sie sich bitte rechzeitig an die Fachstudienberatung
.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen können im Umfang von max. 30 LP aus dem Gesamtangebot des KIT erbracht werden. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein.
-
Leistungen, die am HoC, FORUM oder Sprachenzentrum erbracht wurden, und als nicht zugeordnete Leistungsnachweise im Studienablaufplan hinterlegt sind, können als Zusatzleistungen eingetragen werden. Bitte verwenden sie dazu folgendes Formular:
FORMULAR VERBUCHUNG ZUSATZLEISTUNGEN
-
Für andere Leistungen, für die eine Prüfungsanmeldung notwendig ist, bitte vor der Prüfung folgendes Formular ausfüllen und bei Frau Hofsäß abgeben. Die Leistung bitte anschließend durch den/die Prüfer*in auf Seite 2 dokumentieren lassen, sofern diese nicht als nicht zugeordneter Leistungsnachweis im Studienplan hinterlegt ist.
-
Das Formular mit der Leistungsbescheinigung durch den/die Prüfer*in bzw. Information darüber, dass Leistungsnachweis im Studienplan hinterlegt ist, bitte an Frau Hofsäß weiterleiten.
Auf Antrag (!) werden die Zusatzleistungen in das Bachelor-/Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Der Antrag ist vor dem Abschluss der Bachelor-/Masterarbeit an den Studierendenservice zu richten.