Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Haben Sie an einer andere Hochschule oder in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht, die mit einzelnen Leistungen im Bachelor/Master Lebensmittelchemie vergleichbar sind, besteht ggf. die Möglichkeit der Anerkennung. Dies ist auch bezüglich einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester von Bedeutung. Bitte beachten Sie hierzu unseren Leitfaden. Für die formale Anerkennung benutzen Sie bitte folgendes Formular. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Hofsäß.
Ansprechpartner*innen im Studiengang
Auslandsemester/Auslandspraktikum
Sie interessieren sich für ein Auslandsemester oder Auslandspraktikum? Hier gibt es viele Möglichkeiten! Das International Students Office (IStO) bietet hier umfangreiche Informationen und hilft auch beratend weiter:
Warum ins Ausland gehen? Studierende berichten: in diesem VIDEO erfahren Sie mehr!
Zudem gibt es auch Kontakte zu verschiedenen Arbeitsgruppen im Ausland. Gerne können Sie sich diesbezüglich direkt an Herrn Prof. Bunzel, Frau Prof. Hartwig oder Frau Prof. Scherf wenden.
Exmatrikulation
Informationen und Dokumente zur Exmatrikulation finden Sie hier.
Mastervorzugsleistungen

Bachelorstudierende können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Masterstudium als Mastervorzugsleistungen erbringen. Dies muss jedoch vorab genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Hofsäß.

Prüfungsanmeldungen sind in diesem Fall nicht über CAS möglich, bitte melden Sie sich in den entsprechenden Anmeldezeiträumen per Mail an Frau Hofsäß an. Vielen Dank.

Weitere Informationen zu Mastervorzugleistungen
Formular zur Genehmigung von Mastervorzugsleistungen
Formular zur Anerkennung von Mastervorzugleistungen

Prüfungsausschuss Lebensmittelchemie B.Sc./M.Sc.
Prüfungsausschusvorsitzender: Prof. Dr. Mirko Bunzel
Stellv. Prüfungsausschussvorsitzende: Prof. Dr. Andrea Hartwig
Rückmeldung
Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier.
Team Studiengang Lebensmittelchemie
Ansprechpartner*innen im Studienganglebensmittelchemie finden Sie hier
Urlaubssemester bei freiwilligem Praktikum
Bei einem freiwilligen Praktikum kann unter bestimmten Bedingungen ein Urlaubssemester beantragt werden. Hier in Kürze die wichtigsten Punkte:
  • Das Praktikum muss dem Studienziel dienen.
  • Die Dauer des Praktikums muss mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfassen.
  • Während des Urlaubssemesters können zwar Prüfungen, aber keine Studienleistungen erbracht werden, eine Teilnahme am regulären Studienbetrieb (Praktika, Vorlesungen etc) ist nicht möglich. Auch kann eine Abschlussarbeit nicht im Urlaubssemester begonnen werden.
Für die Beantragung des Urlaubssemesters benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Antragsformular (s.u.)
  • Praktikantenvertrag
  • Tätigkeitsbeschreibung
Ausführliche Informationen und Formulare zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie auf folgenden Informationsseiten. Wenn Sie ein Urlaubssemester planen, wenden Sie sich bitte rechzeitig an die Fachstudienberatung.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen können im Umfang von max. 30 LP aus dem Gesamtangebot des KIT erbracht werden. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein.
Anmeldung und Eintragung von Zusatzleistungen
  • Alle Leistungen, die als Zusatzleistungen angerechnet werden sollen, müssen vor Leistungserbringung als Zusatzleistung angemeldet werden.

  • Dazu folgendes Formular ausfüllen und bei Frau Hofsäß abgeben.

  • Leistung später durch Prüfer*in auf dem Formular auf Seite 2 dokumentieren lassen, soweit diese nicht als nicht zugeordneter Leistungsnachweis im Studienplan hinterlegt ist.

  • Formular mit Bescheinigung durch Prüfer*in wieder an Frau Hofsäß zurück bzw. Information darüber, dass Leistungsnachweis im Studienplan hinterlegt ist.

Auf Antrag (!) werden die Zusatzleistungen in das Bachelor-/Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Der Antrag ist vor dem Abschluss der Bachelor-/Masterarbeit an den Studierendenservice zu richten.